Angaben gemäß § 5 TMG
LuckyDoggy
Andechser Weg 2
82343 Aschering
Vertreten durch:
Sabine Linde
Kontakt:
Telefon: 08157 925075
Fax: 08157 925074
E-Mail: mail@luckydoggy.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE250518755
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Sabine Linde
Andechser Weg 2
82343 Aschering
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages und werden vom Tierhalter anerkannt.
1) Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum und gesund ist, regelmäßig entwurmt wird und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Tierhalter versichert außerdem, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe an Luckydoggy alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat. Außerdem muss ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden (bitte Kopie des Versicherungsscheins.
Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.
2) Luckydoggy verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der Hundehalter wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten.
Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, das in dem Fall ein Ansprechpartner zu erreichen ist, der den Hund gegebenenfalls abholt.
3) Lässt sich der Hund z.B. aufgrund von Aggression nicht in das Rudel integrieren, was eine Betreuung unmöglich macht, ist Luckydoggy berechtigt, die Betreuung abzubrechen. Der Besitzer verpflichtet sich, das Tier abzuholen und den vereinbarten Tagespreis zu entrichten.
4) Sollte das übergebene Tier einen Tierarztbesuch benötigen, sind wir berechtigt, einen Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
5) Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und etwaige Verletzungsfolgen.
6) Läufige Hündinnen können nicht /nur nach Absprache aufgenommen werden! Dem Hundeeigentümer ist bekannt, dass läufige Hündinnen oder Hündinnen, die während des Aufenthaltes läufig werden, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundeeigentümers. Der Hund muss unverzüglich abgeholt werden.
7). Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Für den Fall, dass sich ein Hund doch eigenständig befreit oder bei der Betreuung entwischt, übernehmen wir keine Haftung.
8) Stornobedingungen:
Wir dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Hunden betreuen, daher müssen wir im Falle einer Stornierung (Krankheit, Urlaub, etc.) folgende Gebühren berechnen:
Stornierungen von einzelnen Tagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
Eine Reservierung für eine mehrtägige Betreuung ist erst nach Entrichtung einer Anzahlung von 50% des Gesamtpreises für die vereinbarte Aufenthaltsdauer verbindlich.
Stornierungen von mehr als 5 Tagen werden bis 6 Wochen vor dem Bringtag mit 50€ verrechnet. Bei Stornierungen von weniger als 6 Wochen vor dem Bringtag wird die Anzahlung einbehalten.
9) Der Hundehalter verpflichtet sich, den Betreuungspreis bar bei Abholung des Hundes zu begleichen.
10) Jegliche durch das Tier verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehen zu Lasten des Hundehalters. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 200,- € beschränkt.
11) Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Halsbänder, Leinen, Futterbeutel, Körbe, Decken, Spielzeug, etc. wird keine Haftung übernommen.
Allgemeine Bestimmungen:
a) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Als Gerichtsstand gilt Starnberg
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.