München – Leinen los? Wenn’s um den Hund geht, ist Vorsicht geboten. Die 30 000 Hunde in der Stadt München beschäftigen immer wieder die Gerichte. Was Zamperl-Besitzer beachten sollten:
Man sollte nicht auf seine normale Haftpflichtversicherung vertrauen: Die berücksichtigt „neu hinzugekommene Risiken“ nur vorübergehend. Selbst ein Welpe kann Millionenschaden verursachen, wenn wegen ihm ein Auto ausweicht und eine Massenkarambolage auslöst. Der Halter haftet! Deshalb ist eine Hunde-Haftpflicht unbedingt empfehlenswert.
– Ein Hund ist nach dem Gesetz eine Gefahrenquelle. Gleiches gilt aber auch für ein Auto. Rennt ein Hund in ein Auto und dieses prallt deshalb gegen ein Hindernis, müssen sich Hunde- und Kraftfahrzeughalter den Schaden teilen (Az.: 2 S 2256/95).
– Ein Jogger muss einem Hund ausweichen: Wer keinen Bogen um den Vierbeiner macht, haftet ebenfalls, wenn er stürzt. Der Grund: Ein Hund ist unberechenbar, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. Passt der Jogger nicht auf, verliert er einen Teil seiner Schadensersatzansprüche (Az.: 3 U 127/03).
– Läuft allerdings jemand aus Angst vor einem frei laufenden Hund davon und stürzt deshalb, ist der Hundehalter haftbar (Az.: 32 C 2314/99-48).
– Ein „Vorsicht, bissiger Hund“-Schild ändert nichts an Haftung: Um Rottweiler und Staffordshire Terrier ging in dem Fall, der es bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe schaffte. Deren Besitzer hatte zwar mit Schildern vor ihnen gewarnt. Davon aber hatte sich ein Besucher nicht abhalten lassen – und wurde arg zugerichtet. „Purer Leichtsinn“, sagten die Richter! Sie sahen den Hundehalter voll in der Verantwortung. Wer weiß, dass seine Hunde gefährlich und aggressiv sind, muss besonders auf sie aufpassen (Az.: VI ZR 238/04).
– Anders allerdings, wenn Hunde in einem Haus bedrohlich bellen und ein Besucher trotzdem die Haustüre öffnet. Dann ist selbst schuld, wer gebissen wird! Die Richter des Oberlandesgerichts München lehnten Schadensersatz in dem Fall ab (Az.: 14 U 1010/99).
– Vorsicht, wenn Hunde sich raufen. Wer sich einmischt, hat selbst Schuld, wenn er gebissen wird. Schadensersatz gibt’s keinen, entschied das Landgericht Bamberg (Az.: 3 S 197/01).
– Wer seinen eigenen Hund retten will, weil der von einem fremden Hund angefallen wird, kann vom Halter des Angreifer-Hundes Schmerzensgeld verlangen. Jedenfalls dann, wenn der seinen Hund nicht zurückpfeift. Dies sagt das Landgericht Nürnberg (Az.: 13 S 6213/91).
– Fragen, bevor man fremde Hunde streichelt! Gibt’s als Belohnung einen Biss in die Hand, trifft den Tierfreund eine Mitschuld und sein Schadensersatzanspruch ist halbiert. Auch wenn der Hund noch so harmlos aussah (Az.: 30 C 2326/95-47).
– Wer eine „adelige“ Hündin in Sommernächten unbeaufsichtigt lässt, obwohl sie läufig ist, muss damit rechnen, dass Nachbars Waldi die Gelegenheit ergreift. Auch wenn der ein Promenadenmischling ist, und der Wurf der wertvollen Rassehündin wertlos – jedenfalls aus Züchtersicht (Az.: 30 340/91). Hat der Halter der Hündin aber aufgepasst und das Treiben dennoch nicht verhindern können, haftet der Halter des Rüden wegen Sachbeschädigung. Er muss die Kosten einer Abtreibung tragen (Az.: Zfs 81263/95).